Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 19.05.2021 - 13 U 318/19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 1 GG, Art 2 GG, § 823 Abs 2 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, § 22 KUG
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und Geldentschädigung - JurPC
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und Geldentschädigung
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Unzulässige Verwendung von Filmaufnahmen einer Polizistin im Dienst zu Werbezwecken
- kanzlei.biz
Geldentschädigungsanspruch einer Polizistin aufgrund der Veröffentlichung rechtswidriger Filmaufnahmen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und Geldentschädigung
- rechtsportal.de
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und Geldentschädigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
2.000 EUR Geldentschädigung für auf Demonstration rechtswidrig gefilmte Polizistin
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Geldentschädigung bei unerlaubter Filmaufnahme einer Polizistin für ein YouTube-Musikvideo
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
2.000 EURO Geldentschädigung für unbefugte Filmaufnahme von einer Polizeibeamtin im Dienst und Verwendung der Aufnahmen in einem Musikvideo zu Werbezwecken
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Geldentschädigung für anlassloses Filmen einer Polizistin
- lto.de (Kurzinformation)
Entschädigung für rechtswidrig gefilmte Polizeibeamtin
- haufe.de (Kurzinformation)
Geldentschädigung wegen Bilddarstellung einer Polizistin im Dienst
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Geldentschädigung wegen nicht unerlaubte Bildnutzung einer Polizistin in Werbevideo
- heuking.de (Kurzinformation)
Geldentschädigung wegen unerlaubter Bildnutzung einer Polizistin in Werbevideo
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Geldentschädigung wegen nicht anlassbedingter Bilddarstellung einer Polizistin im Dienst
- wbs.legal (Kurzinformation)
Rechts-Rockband dreht YouTube-Video - Geldentschädigung für gefilmte Polizistin bei Demo
- juraforum.de (Kurzinformation)
Polizisten haben ein Recht am eigenen Bild
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Geldentschädigung wegen nicht anlassbedingter Bilddarstellung einer Polizistin im Dienst - Entschädigung in Höhe von 2.000 Euro vorliegend angemessen
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 04.09.2019 - 23 O 159/18
- OLG Frankfurt, 19.05.2021 - 13 U 318/19
Papierfundstellen
- NJW-RR 2021, 1053
- MMR 2022, 225
- afp 2021, 360
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2021 - 13 U 318/19
Im Ansatz zu Recht führen die Beklagten an, dass nicht jedwede Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, also auch nicht jede Verletzung des Rechts am eigenen Bild, einen Anspruch des Betroffenen auf eine Geldentschädigung gegen den Urheber auslöst (BGH, Urteil v. 12.12.1995 - Az. VI ZR 223/94). - LG Darmstadt, 04.09.2019 - 23 O 159/18
Verbreitung von Bildnissen ohne Einwilligung des Abgebildeten
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2021 - 13 U 318/19
unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Darmstadt vom 4.9.2019, Az. 23 O 159/18 , die Klage abzuweisen. - BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2021 - 13 U 318/19
Hierbei sind insbesondere die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, also das Ausmaß der Verbreitung, der Veröffentlichung, die Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessen- oder Rufschädigung des Verletzten, ferner Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie der Grad seines Verschuldens zu berücksichtigen (BGH, Urteil v. 17.12.2013, Az. VI ZR 211/12).
- BGH, 10.05.1957 - I ZR 234/55
Spätheimkehrer - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2021 - 13 U 318/19
Die Vorschrift erfasst Personen, die derart in das Blickfeld der Öffentlichkeit getreten sind, dass der Allgemeinheit ein durch ein echtes Informationsbedürfnis gerechtfertigtes Interesse an einer bildlichen Darstellung zuzubilligen ist (vgl. BGHZ 24, 200, 208). - BGH, 20.03.2012 - VI ZR 123/11
Postmortaler Persönlichkeitsschutz: Anspruch der Eltern auf Geldentschädigung für …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2021 - 13 U 318/19
Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hängt von der - auch verfassungsrechtlich gebotenen (BVerfG, VersR 16, 1322) - Beurteilung der gesamten Umstände des Falles ab (vgl. auch BGH, NJW 12, 1728). - BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 1717/15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Schmerzensgeld nach …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2021 - 13 U 318/19
Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hängt von der - auch verfassungsrechtlich gebotenen (BVerfG, VersR 16, 1322) - Beurteilung der gesamten Umstände des Falles ab (vgl. auch BGH, NJW 12, 1728). - OLG Hamm, 22.11.2018 - 4 U 140/17
Keine Geldentschädigung für heimlich aufgenommene Videosequenz in YouTube-Video …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2021 - 13 U 318/19
Die von den Beklagten zur Untermauerung ihrer gegen eine Geldentschädigung sprechenden Rechtsauffassung zitierte Entscheidung des OLG Hamm (Urteil v. 22.11.2018, Az. 4 U 140/17) ist mit dem vorliegenden Streitfall nicht vergleichbar. - OLG Hamburg, 13.01.2004 - 7 U 41/03
Ansprüche eines bekannten Fußballspielers wegen Verbreitung eines Computerspiels …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2021 - 13 U 318/19
Dies ist dann - wie vorliegend - nicht der Fall, wenn überwiegend wirtschaftliche, unterhaltende, die Sensationsgier befriedigende oder sonstige nicht künstlerische Zwecke verfolgt werden (vgl. auch OLG Hamburg, Urteil v. 13.1.2004, Az. 7 U 41/03). - BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07
Caroline von Monaco III
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2021 - 13 U 318/19
Die genannten Vorschriften schützen das Recht des eigenen Bildes (zum verfassungsrechtlichen Schutz vgl. BVerfG, NJW 08, 1793, 12, 756). - BGH, 10.03.2009 - VI ZR 261/07
BGH weist Klage gegen RTL-Fernsehbeitrag über Enkel des Fürsten Rainier von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2021 - 13 U 318/19
Nach § 22 KUG ist die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung eines Bildes des Betroffenen im Grundsatz nur mit der Zustimmung der abgebildeten Person zulässig und ohne Vorliegen der Zustimmung rechtswidrig, sofern nicht eine der Ausnahmen des § 23 KUG eingreift (…vgl. Palandt/Sprau, a.a.O., § 823 Rz. 120 ff.; BGH, NJW 09, 1499, 10, 2432).
- OLG Dresden, 14.07.2022 - 4 U 1090/22
1. Die Veröffentlichung des Bildnisses eines Beamten des gemeindlichen …
Maßgebliches Abgrenzungskriterium ist hiernach, ob die Landschaft bzw. sonstige Örtlichkeit im Zentrum steht, das heißt den eigentlichen Abbildungsgegenstand darstellt und abgebildete Personen nur "bei Gelegenheit" bzw. "zufällig" - in untergeordneter Position - "auf der Bildfläche erscheinen" (OLG Frankfurt, Urteil vom 19. Mai 2021 - 13 U 318/19 -, Rn. 26, juris).